Neu in 2016: Rentner müssen mehr Steuern zahlen
Zur Situation der Rentner in Deutschland gibt es immer wieder einmal Neuigkeiten. Die Berechnung der Steuerlast beispielsweise ist schon seit vielen Jahren ein recht komplexes Thema. Nach einem aktuellen Bericht von Focus (siehe auch unter http://www.focus.de/finanzen/videos/fuenf-stufen-modell-hoehere-steuern-fuer-rentner-so-viel-muessen-sie-bald-ans-finanzamt-zahlen_id_5109242.html) wird die Steuerbelastung für Rentner ab diesem Jahr höher. Ein Fünf-Stufen-Modell soll dabei die Steuerbelastung je nach Einkommenshöhe regeln. Wieviel dabei genau an das Finanzamt zu zahlen ist, steht dabei direkt im Zusammenhang mit der Einkommenskategorie, unter welche der Rentner bzw. die Rentnerin fällt. Heutige oder künftige Rentner müssen sich eingehend mit den ständigen Neuregelungen beschäftigen, damit der Überblick bestehen bleiben kann. Focus veröffentlichte dazu eine vom Lohnsteuerhilfeverein herausgegebene, vereinfachte, in fünf Kategorien aufgeteilte Übersicht:
Kategorie 1: Jahreseinkommen bis zu 8.354 Euro
Wer als Rentner in diese Kategorie fällt, zahlt keine Einkommensteuer. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag bis auf 16.708 Euro. Erst wer darüber liegt, zahlt Einkommensteuer – der Steuersatz variiert dabei jedoch stark, wie sich an den folgenden Kategorien ablesen lässt. Dabei ist auch der Zeitpunkt des Renteneintritts interessant, denn der zu versteuernde Anteil der Renteneinkünfte steigt kontinuierlich mit dem Jahr des Renteneintritts an. Damit dies nicht jedes Jahr neu berechnet werden muss, wird mit Renteneintritt ein Freibetrag für den Rentner ermittelt, der mit dem Einkommen und dem Prozentsatz in Beziehung steht. Steigt später das Einkommen (z. B. Einkünfte einer privaten Vorsorge etc.), steigt die Steuerbelastung prozentual an. Bei sinkendem Einkommen müssen dann weniger oder keine Steuern mehr gezahlt werden. Rentner aus der Kategorie 1 müssen in der Regel auch keine Steuererklärung abgeben.
Kategorie 2: Jahreseinkommen zwischen 8.355 Euro und 13.469 Euro
Wer über dem sogenannten Existenzminimum (der steuerliche Freibetrag von 8.354 Euro) liegt, wird zur Steuer veranlagt. Je nach genauer Höhe des Einkommens (bei Ehegatten gilt jeweils der doppelte Betrag) müssen Rentner aus dieser Einkommenskategorie daher zwischen 1,0 bis 7,2 % Einkommensteuer berappen. Zu beachten ist, dass der zu versteuernde Teil der Rente – wie bei anderen Steuerpflichtigen auch – möglicherweise durch Absetzposten (wie z. B. Werbungskosten- oder Sonderausgabenpauschale) zu einer verringerten Steuerschuld führen kann.
Kategorie 3: Jahreseinkommen zwischen 13.470 Euro und 52.881 Euro
In dieser Kategorie werden zwischen 7,2 und 26,5 % Einkommensteuer fällig. Für Ehepaare gelten wieder die doppelten Euro-Beträge für das Jahreseinkommen.
Kategorie 4: Jahreseinkommen zwischen 52.882 Euro und 250.730 Euro
Rentner mit Einkommensgrößen in dieser Kategorie müssen zwischen 26,5 und 38,7 % Einkommensteuer zahlen. Auch hier gilt wieder die für Ehepaare gültige Regelung, dass bei Zusammenveranlagung die doppelten Einkommensgrenzen berücksichtigt werden.
Kategorie 5: Jahreseinkommen von mehr als 250.730 Euro
Single-Rentner mit mindestens 250.731 Euro bzw. Ehepaare mit mindestens 501.462 Euro Jahreseinkommen zählen zur Spitzengruppe und werden unabhängig von ggf. weiteren Einkommen mit dem Spitzensteuersatz von 45 % besteuert.
PRESSEKONTAKT
AS UNTERNEHMENSGRUPPE
Andreas Schrobback
Hagenstraße 67
14193 Berlin
Website: unternehmensgruppe-as.com
E-Mail : info@unternehmensgruppe-as.de
Telefon: (+49) 30 81 40 42 200
Telefax: (+49) 30 81 40 42 300