Mangelhaft ausgebildete Betreuer entscheiden über Leben und Tod!
Im Bereich Gesundheit wird in der deutschen Betreuungsrechtspraxis häufig der Rehabilitationsgrundsatz verletzt. Fehlende Kenntnisse der Betreuer können eine große Gefahr für die Betreuten sein!
Nach dem Deutschen Betreuungsrecht benötigen Betreuer generell keine Ausbildung zur Ausübung ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit bei der gesundheitlichen Betreuung. Außerdem treffen viel zu viele Betreuer wichtige und für den Betreuten meist weitreichende Entscheidungen über die gesundheitliche Versorgung oft nur telefonisch, über Telefax oder E-Mail.
In der Mehrzahl der Fälle entscheiden z.B. Rechtsanwälte, welche medizinische Versorgung der Betreute erhalten soll.
Vielen Betreuern fehlt aber für eine intensivere Befassung mit Erkrankungen und den richtigen medizinischen Maßnahmen zur Therapie auch deshalb die erforderliche Grundlage, weil sie nicht entsprechend aus- bzw. fortgebildet wurden.
„Es ist ein Skandal, dass in über 20 Jahren Betreuungsrecht immer noch Betreuer ohne entsprechende Fachausbildung Entscheidungen über Leben und Tod treffen dürfen“, so fordert Prof. Dr. Volker Thieler, langjähriger Leiter des Forschungsinstituts der Kester-Haeusler-Stiftung bereits seit Jahren eine entsprechende Fachausbildung für Betreuer verpflichtend einzuführen. Ohne eine derartige Fachausbildung dürften Therapieanweisungen für einen Betreuten nach Ansicht von Experten gar nicht erfolgen. Das Forschungsinstitut für Betreuungsrecht der Kester-Haeusler-Stiftung weist deshalb darauf hin, dass ein ganz erheblicher Teil der Betreuungen in Deutschland unsachgemäß und zum Schaden der Betreuten ausgeübt werden.
Die Praxis im Betreuungsrecht zeige, so argumentiert Prof. Dr. Thieler aufgrund der ihm vorliegenden Forschungsergebnisse, dass sowohl das gesundheitliche Wohl als auch die Wiedereingliederung der betreuten Personen (Rehabilitationsgrundsatz) ganz maßgeblich von der Qualität der Betreuer abhängen.
Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für nationales und internationales Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit 30 Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Kester-Haeusler-Stiftung.de
Herr Prof. Dr. Volker Thieler
Dachauerstraße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Deutschland
fon ..: 0814141548
fax ..: 0814141456
web ..: http://www.kester-haeusler-stiftung.de
email : office@kester-haeusler-stiftung.de
Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de und für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. Der Leiter der Forschungsinstitute Prof. Dr.Volker Thieler steht für Fragen gerne zur Verfügung.
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Herr Karin Sylvia Wolfrum
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